Arbeitspensum

Im Einsatzvertrag ist das Arbeitspensum entweder mit einer genauen (zum Beispiel 100%) oder ungefähren Angabe (zum Beispiel 50-60%) festgehalten.
Kann der Einsatzbetrieb das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum nicht gewährleisten, und zeichnet sich dadurch für Sie eine auf die gesamte Einsatzdauer gesehen wesentliche Lohneinbusse ab, kommunizieren Sie dies bitte der direkt vorgesetzten Person und/oder der Personalabteilung. Melden Sie dies unbedingt rechtzeitig auch Esprit Personalberatung AG, damit die notwendigen Abklärungen getroffen werden können. Da Esprit Personalberatung AG keinen direkten Einfluss auf die Arbeitsprozesse des Einsatzbetriebes nehmen kann, kann sie für die Lohneinbusse nicht haftbar gemacht werden. Falls keine befriedigende Lösung gefunden werden kann, steht es Ihnen frei, den Einsatzvertrag fristgerecht aufzulösen.
 

Esprit Personalberatung AG
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