Das Arbeitsverhältnis kann während einer ununterbrochenen Einsatzdauer mit folgenden Kündigungsfristen
Einsatzdauer (inkl. Kündigungsfrist): | Kündigungsfrist: |
bis zu drei Monate | mit zwei Werktagen |
ab dem vierten bis zum sechsten Monat | mit fünf Werktagen |
ab dem siebten Monat | mit einem Monat |
auf jeden beliebigen Termin (Arbeitstage, nicht aber Wochenende und Feiertage) aufgelöst werden.
Befristete Arbeitsverträge enden ohne Kündigung mit dem letzten vereinbarten Arbeitstag gemäss Arbeitsvertrag. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis für eine unbefristete Dauer weiter geführt, gelten die erwähnten Kündigungsfristen. Bitte versuchen Sie im Falle einer vorzeitigen Kündigung betriebliche Umstände bestmöglichst zu berücksichtigen.
Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe nach Art. 337 OR kann jedes Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst werden. |