Druckansicht
Austreten vor Vertragsende

Falls Sie vor dem vertraglich vereinbarten Einsatzende das Arbeitsverhältnis beenden möchten, ist die entsprechende Kündigungsfrist einzuhalten. Dies gilt für unbefristete als auch für befristete Einsätze. Unsere befristeten Verträge beinhalten als Standard normale Kündigungsfristen, welche unter gegenseitiger Vereinbarung ausbedungen werden können (in diesem Fall sind sie an die Einsatzdauer gebunden!).
Im Falle eines frühzeitigen Austritt berücksichtigen Sie bitte die betrieblichen Verhältnisse (Arbeitsanfall, Abwesenheiten, etc.) und informieren Sie rechtzeitig den Einsatzbetrieb und Esprit Personalberatung AG.
 
 
Druckansicht
 
Disclaimer
Esprit Personalberatung AG
am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich
Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23,
info@esprit.ch, www.esprit.ch

Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden
Kaufmännische Personalberatung und Stellenvermittlung für die Region Zürich und die deutsche Schweiz