Überstunden und Lohnzuschläge |
Als Überstunden gelten alle Stunden, die auf Anweisung des Einsatzbetriebes und über das betriebsübliche Wochen-Normalstundentotal hinaus geleistet werden. Überstunden mit 25% Zuschlag: Als solche gelten alle geleisteten Stunden die auf Anweisung des Einsatzbetriebes über das übliche Wochen-Normalstundentotal hinaus geleistet werden, jedoch nicht auf Sonn- oder gesetzliche Feiertage fallen. Unregelmässige Nachtarbeit (23:00 bis 06:00 Uhr) wird ebenfalls mit einem Zuschlag von 25% vergütet. Ohne Berücksichtigung des betriebsüblichen Wochen-Normalstundentotals sind Arbeitsstunden, die Sie auf Anweisung des Einsatzbetriebes während lokaler Feiertage (Sechseläuten, Knabenschiessen, Berchtoldstag) leisten, automatisch Überstunden, die ebenfalls mit einem Zuschlag von 25% abgegolten werden. Überstunden mit 50% Zuschlag: Als solche gelten alle auf Anweisung des Einsatzbetriebes geleisteten Stunden, die auf einen Sonn- und/oder gesetzlichen Feiertag fallen. Regelmässige Nachtarbeit: Diese wird nach dem neuen Arbeitsgesetz nicht mit einem Überstundenzuschlag vergütet, sondern durch 10% Prozent Zeitkompensation (mehr Freizeit) abgegolten. Alle Überstunden müssen auf dem Stundenrapport separat ausgewiesen werden. |
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