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AHV-Karte

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter* beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beträgt 10.30% des Bruttolohnes (ohne Spesen) und wird je zur Hälfte von der/dem Arbeitnehmer/-in (AN) und der Arbeitgeberin getragen.

Die gesamten Abzüge für Arbeitnehmer/-innen (AN) betragen 5.15% und setzen sich wie folgt zusammen.

AHVAlters- und Hinterbliebenenversicherung4.20%
IVInvalidenversicherung0.70%
EOErwerbsersatzordnung0.25%
Gesamte Beitragspflicht AN5.15%

Hier erhalten Sie zusätzliche Informationen zur aktuellen Entwicklung der AHV und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die AHV.

Als Versicherungsausweis für die AHV/IV/EO dient die AHV-Karte, auf welcher alle wesentlichen Daten der Versicherungsnehmer/-innen aufgeführt sind.
Falls Ihre "alte" AHV-Karte mit dem Kassenvermerk 1.1, 1.3 oder 1 versehen ist, sind Sie bereits mit einem individuellen Konto bei unserer Ausgleichskasse registriert.
Mit folgenden Links erhalten Sie alle Informationen rund um die "neue" AHV-Karte und können AHV-Zweigstellen suchen.
 
 
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