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Krankentaggeld

Sie sind bei der CSS-Versicherung gegen den Lohnausfall in Folge von Krankheit versichert. Die Versicherung beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Arbeitstag.

Versichert sind 80% des AHV-pflichtigen Grundlohnes nach einer Wartefrist von 2 Tagen. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit richtet sich die Höhe des Taggeldes nach dem Ausmass der Arbeitsunfähigkeit

Nicht versichert sind:
  • Krankheiten, die bei Arbeitsantritt oder Versicherungsbeginn bestehen
  • Unfälle und Berufskrankheiten die nach UVG versichert sind
  • Die Dauer während des Beschäftigungsverbots nach Niederkunft, sofern die Geburt nach dem 6. Schwangerschaftsmonat erfolgte
  • Während dem die versicherte Person Mutterschaftsgelder bezieht

 
 
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