Sie sind bei der CSS-Versicherung gegen den Lohnausfall in Folge von Krankheit versichert. Die Versicherung beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Arbeitstag.
Versichert sind 80% des AHV-pflichtigen Grundlohnes nach einer Wartefrist von 2 Tagen. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit richtet sich die Höhe des Taggeldes nach dem Ausmass der Arbeitsunfähigkeit
Nicht versichert sind:
- Krankheiten, die bei Arbeitsantritt oder Versicherungsbeginn bestehen
- Unfälle und Berufskrankheiten die nach UVG versichert sind
- Die Dauer während des Beschäftigungsverbots nach Niederkunft, sofern die Geburt nach dem 6. Schwangerschaftsmonat erfolgte
- Während dem die versicherte Person Mutterschaftsgelder bezieht
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