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Pensionskasse (BVG-Obligatorium)

Sie werden ab dem 18. Altersjahr (ab dem 1. Januar welcher der Vollendung des 17. Altersjahres folgt) bis zum ordentlichen Rentenalter - nach einer Einsatzdauer von drei Kalendermonaten (seit 2009 werden Einsätze, sofern allfällige Unterbrüche drei Monate nicht übersteigen, zusammengezählt) - der Pensionskasse im Beitragsprimat* unterstellt.

*Beitragsprimat: Beitragsprimat bedeutet, der Vorsorgeplan berechnet über die Beitragshöhe (Prämien) jene Leistungen, die damit finanzierbar sind. Für die Pensionierung wird eine monatliche Rente nach folgender Formel ausgerichtet: (Altersguthaben x Rentensatz) dividiert in 12. Der Vorsorgeplan kann ein Teil des Altersguthabens (abzüglich eines reduzierten Steuersatzes) als Einmalauszahlung in Kapitalform zulassen.
  • Vorteil: Dieses Modell kann die wechselnden Verhältnisse während eines Erwerbslebens (Stellenwechsel, Saläranpassungen etc.) berücksichtigen.
  • Nachteil: Der Rentensatz (oder Umwandlungssatz) wird vom Bundesrat festgelegt und sinkt mit dem Anstieg der statistischen Lebenserwartung. Die zukünftigen Leistungen sind nicht genau definierbar.
Die Pensionskasse bildet nach der AHV (1. Säule) die 2. Säule der Altersvorsorge und ist seit 1985 obligatorisch. In der Pensionskasse sind alle Lohnbestandteile ab einem Jahreslohn von CHF 21'330.-- (Stand 2019) versichert. Die Höhe dieser Eintrittsschwelle - wie alle anderen Kennzahlen der Sozialversicherungen - wird jeweils per 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres angepasst.

Bis zum 31. Dezember jenes Kalenderjahres indem Sie das 24. Altersjahr abschliessen (24. Geburtstag) werden Prämien für die Risiken Invalidität und Tod erhoben. Danach erfolgt zusätzlich Sparen für das Altersguthaben, für welches die Sparprämie erhoben wird. Beim Wechsel in eine neue Pensionskasse besteht für das angesammelte und verzinste Altersguthaben die volle Freizügigkeit. Die Höhe der Gesamtprämie hängt von Geschlecht und Alter der versicherten Person ab. Zur Bestimmung des Jahressalärs temporär angestellter Personen wird der Stundenlohn mit der effektiv geleisteten Stundenzahl (auf ein Jahr hochgerechnet) multipliziert.

Rechnungsbeispiel:
  • Frau, Jahrgang '70
  • AHV-pflichtiger Stundenlohn CHF 35.00
  • Effektive Arbeitsleistung pro Monat 180.00 Stunden
  • Koordinationsabzug vom Jahreslohn CHF 24'885 (Stand ab 1.1.2019)
  • Gesamtprämie der beruflichen Vorsorge 8.50% (Beispiel)
Gerechnet wird wie folgt:
((CHF 35.00 x 180.00 Std. x 12 Monate) - CHF 24'885.--) x 8.50%.
Somit würde die Gesamtjahresprämie CHF 4'310.80 (monatlich CHF 359.25) betragen. Die Prämie wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem/der Arbeitnehmer/-in aufgebracht. Der Abzug in der Lohnabrechnung betrüge demzufolge monatlich CHF 179.60 (359.25 : 2).
Mit der unterschiedlichen Stundenanzahl pro Monat (Februar weniger, Juli mehr Stunden) und Ihrer monatlichen Stundenleistung schwankt der Pensionskassenabzug entsprechend.


Diese Teile des Jahressaläres sind im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert
(Stand ab 1.1.2019):
Jahressalär CHFversichertes Salär CHF
0 bis 21'329nicht versichert
21'330 bis 28'440fix 3'555
28'440 bis 85'320Jahressalär minus 24'885
85'320 aufwärtsfix 60'435

Grund für die Anpassungen: Die AHV/IV-Renten werden alle "ungeraden" Jahre an die Entwicklung des Mischindexes angepasst, der dem arithmetischen Mittel (Durchschnitt) zwischen Lohn- und Preisindex entspricht. Als direkte Folge wurden die Grenzwerte in der beruflichen Vorsorge (Obligatorium) wie folgt angepasst (Art. 5 BVV 2).

Grenzwerte CHF / Jahr19951997199920012003200520072009 201120132015 2019
Eintrittsschwelle23'280 23'880 24'12024'720 25'320 19'35019'89020'52020'88021'06021'15021'330
Oberer Grenzbetrag69'84071'64072'36074'16075'96077'40079'56082'08083'52084'24084'60085'320
Koordinationsabzug23'28023'88024'12024'72025'32022'57523'20523'94024'36024'57024'67524'885
Maximal versichert46'56047'76048'24049'44050'64054'82556'35558'14059'16059'67059'92560'435
Minimal versichert2'9102'9853'0153'0903'1653'2253'3153'4203'4803'5103'5253'555

Die Versicherungs- und/oder Sparprämien werden auf dem koordinierten Lohn (versicherbarer Lohn minus Koordinationsabzug) erhoben. Ab einem Mindestjahreslohn von CHF 21'330 erfolgt der Eintritt in die Pensionskasse - falls die Kriterien der Einsatzdauer erfüllt sind.

Eine weitere Folge der AHV/Rentenanpassung ist die Erhöhung des maximal erlaubten Steuerabzugs im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Dieser wird neu per 2019 auf CHF 6'826, respektive CHF 34'130 für selbständig Erwerbende angehoben.

Einlagen in die Personalvorsorgeeinrichtung der Esprit Personalberatung AG ziehen die Erhöhung der Risikoprämie (für Invalidität und Todesfall) nach sich, weil die versicherte Person oder seine Hinterbliebenen bei Eintreten eines der Ereignisse eine höhere Versicherungsleistung empfangen. Diese Kosten werden - wie die Finanzierung der Personalvorsorge - paritätisch (50:50) von der Arbeitgeberin und der Arbeitnehmerin getragen (Art. 4.2 Vorsorgeplan). Der entsprechende Abzug wird in der Lohnabrechnung dargestellt.

Teilzeitarbeit und Pensionskasse: In der Beruflichen Vorsorge müssen nur Jahreslöhne über CHF 21'330 versichert werden. Arbeitnehmende mit mehreren Teilzeitpensen sollten dringend darauf achten, dass sie - wenigstens falls das Gesamteinkommen der Einkünfte die erwähnte Grenze erreicht - im Rahmen der Beruflichen Vorsorge versichert sind. Ist dies bei keinem der Arbeitgeber vollziehbar, empfiehlt sich der Anschluss bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG. In Ergänzung dazu eignet sich die 3. Säule besonders für Teilzeitarbeitende, um allfällige Lücken in der Beruflichen Vorsorge steuerbegünstigt zu verringern. Dies funktioniert allerdings nur, falls sie einer Institution der II. Säule angeschlossen sind (Pensionskasse).

Folgender Link beantwortet grundsätzliche Fragen zum Thema Altersvorsorge und Rente.

Der 'Verein unentgeltliche Auskünfte für Versicherte von Pensionskassen' bietet regelmässig Termine in verschiedenen Städten an, an denen komplexe Fragen rund um die Pensionskasse besprochen werden können. Detaillierte Informationen.


 
 
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