Druckansicht
Infolge Unfall

Ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag ist Ihr durchschnittliches (effektive Arbeitsleistung x Stundengrundlohn) oder maximal Ihr vertraglich vereinbartes Einkommen (vertragliches Arbeitspensum x Stundengrundlohn) Salär zu 80% versichert.

Voraussetzung dafür ist ein Original-Arztzeugnis (Kopie wird von der SUVA = Schweizerische Unfallversicherungsanstalt nicht akzeptiert), welches Angaben über den Beginn, das Ende und den Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit liefert. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit genügen Angaben über den Beginn und den Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Sie erhalten - positiver Bescheid der SUVA vorausgesetzt - Ihr Guthaben mit der ordentlichen Lohnüberweisung von Esprit Personalberatung AG überwiesen. Je rascher wir im Besitz des Arztzeugnisses sind, desto schneller können wir das Unfallereignis zusammen mit der SUVA abwickeln und die Überweisung veranlassen. - Informieren Sie sich hier über die Versicherungsleistungen.
 
 
Druckansicht
 
Disclaimer
Esprit Personalberatung AG
am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich
Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23,
info@esprit.ch, www.esprit.ch

Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden
Kaufmännische Personalberatung und Stellenvermittlung für die Region Zürich und die deutsche Schweiz