Arbeitszeugnis, Arbeitsbestätigung

Esprit Personalberatung AG war Ihr Arbeitgeber und stellt Ihnen auf Wunsch für jeden Arbeitseinsatz, der einen Kalendermonat übersteigt, gerne ein Arbeitszeugnis aus. Für kürzere Einsätze wird eine Arbeitsbestätigung erstellt.

Sie erhöhen die Aussagekraft Ihres Arbeitszeugnisses, indem Sie uns Angaben liefern über
  • Die Art der Aufgaben
  • Die Gewichtung der Aufgaben (z.Bsp. 30% Korrespondenz, 20% Abklärungen etc.)
  • Den Einsatz von Fremdsprachen (mündlich/schriftlich)
  • Die Benutzung von EDV-Programmen (Word, Excel, PowerPoint, Access, Outlook, LotusNotes, interne Anwendungen etc.).
Sie können auch im Einsatzbetrieb nach einem Arbeitszeugnis fragen. Der Einsatzbetrieb ist jedoch nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung auszustellen.
 

Esprit Personalberatung AG
am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich
Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch
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