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Lohnausweis (Steuererklärung)

Sie erhalten Ihren Lohnausweis für das abgelaufene Kalenderjahr automatisch im Januar des Folgejahres (falls Sie umgezogen sind, bitte neue Adresse angeben). Es bleibt also genügend Zeit für die Einreichung der Steuererklärung. Sollten Sie den Lohnausweis kurzfristig benötigen (Ausreise ins Ausland, Gegenwartsversteuerung etc.), können Sie uns dies mitteilen. In diesem Fall erhalten Sie den Lohnausweis innerhalb einer Woche.
Für im Kanton Zürich wohnhafte Personen führt folgender Link zu weiteren Informationen über die Steuererklärung für natürliche Personen.
 
 
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