Ferien, Urlaub |
Ferien, Urlaub oder andere Abwesenheiten müssen Sie im Voraus mit dem Einsatzbetrieb vereinbaren. Dabei ist auf besondere Umstände (Arbeitsvolumen etc.) im Einsatzbetrieb Rücksicht zu nehmen. Bitte teilen Sie uns die Daten Ihrer Absenz mit. Freie Tage und Ferienabwesenheiten markieren Sie bitte beim entsprechenden Datum mit einem "F" auf Ihrem Stundenrapport, damit wir das Feriengeld mit der nächsten Lohnauszahlung berücksichtigen können. Achtung! Falls Ihre Abwesenheit infolge Ferien oder Urlaub länger als 30 Tage dauert, sind Sie ab dem 30. Tag der Abwesenheit gegen Unfall nicht mehr versichert. Zur Überbrückung empfiehlt sich die kostengünstige Abredeversicherung der SUVA. Das Vorgehen ist identisch wie bei Stellenaufgabe ohne neuen Arbeitgeber. Details zur Abredeversicherung. |
|
Disclaimer |
Esprit Personalberatung AG am Stauffacher, Badenerstrasse 16/18, 8004 Zürich Fon: +41 (0)44 299 99 22, Fax: +41 (0)44 299 99 23, info@esprit.ch, www.esprit.ch Payrolling: www.payroll-service.ch Payroll-Service für Firmenkunden |
Kaufmännische Personalberatung und Stellenvermittlung für die Region Zürich und die deutsche Schweiz |