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Übernahme

Unter einer Übernahme versteht man die Löslösung von Personal aus einem temporären Arbeitsvertrag mit einer Temporärorganisation wie Esprit Personalberatung AG zugunsten einer direkten Anstellung im Einsatzbetrieb.

Kostenlose Übernahme: Eine Übernahme von verleihtem Personal kann kostenlos erfolgen, wenn es ohne Unterbruch seit 540 Arbeitsstunden durch Esprit Personalberatung AG im Einsatz gestanden hat. Die Art und Funktion des direkten Anstellungsverhältnisses ist dabei nicht von Belang.

Kostenpflichtige Übernahme: Wünschen Sie Personal vor Ablauf der genannten Fristen anzustellen oder durch Dritte für dieselbe Funktion wie während dem temporären Einsatz einzusetzen, ist ein Übernahmehonorar zu entrichten, welches nach folgendem Beispielschema berechnet wird:

Total der geleisteten Arbeitsstundengemäss Stundenrapporte400.00
Stundentarif in CHFgemäss Auftragsbestätigung42.50
Übernahmehonorar in CHF(540.00 - 400.00) x (42.50 x 28%)1'666.00
Die Verwaltungskosten und der Bruttogewinn stellen durchschnittlich 28% des verrechneten Stundentarifs dar. Dieser Prozentsatz wird bei einer vorzeitigen Übernahme des Personals mit der Differenz aus der Dauer der Schutzfrist (540 Arbeitsstunden) und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (gemäss Stundenrapporte) sowie dem Stundentarif gemäss Auftragsbestätigung multipliziert.

Wird das Personal nach der Übernahme für eine andere Funktion als jene während des temporären Einsatzes vertraglich gebunden, berechnet sich das Übernahmehonorar auf Basis des Honorarsatzes der Personalvermittlung für die neu vorgesehene Funktion, abzüglich des bereits für Verwaltungskosten und Bruttogewinn geleisteten Entgelts (28% des Stundentarifs). Das Übernahmehonorar wird nach folgendem Beispiel berechnet:

AHV-pflichtiges Jahressalärgemäss Anstellungsvertrag65’000.00
Vermittlungshonorar11% von CHF 65’0007’150.00
Total der geleisteten Arbeitsstundengemäss Stundenrapporte400.00
Bereits geleistete Entgelte(400.00 x 42.50) x 28%4’760.00
Übernahmehonorar für neue Funktion7'150.00 - 4'760.002’390.00

Bitte beachten Sie: Im Unterschied zum 'Try & Hire' müssen für eine Übernahme in jedem Fall die Kündigungsfristen eingehalten werden!
Erläuterung: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten und wird der/die übernommene Mitarbeiter/in arbeitslos, klärt die Arbeitslosenkasse mittels Arbeitgeberbescheinigung die Umstände des Arbeitsplatzverlustes ab. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist wird je nach Interpretation durch die Arbeitslosenkasse entweder die Temporärorganisation haftbar gemacht oder der von Arbeitslosigkeit betroffenen Person als Strafmassnahme die Wartefrist bis zum Bezug von Arbeitslosengeldern verlängert.

Falls Sie im Anschluss an ein temporäres Anstellung vom Einsatzbetrieb in ein dauerhaftes oder befristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden, muss die bisherige Dauer der temporären Anstellung nicht als Probezeit im neuen Arbeitsvertrag angerechnet werden.

Zu diesem Thema argumentiert das Bundesgericht in Lausanne:
Die Dauer, welche eine temporär angestellte Person im selben Betrieb in gleicher Funktion absolviert, kann laut Urteil nicht an die Probezeit angerechnet werden, welche im anschliessenden Anstellungsvertrag vereinbart worden ist, da sich der Status und die juristische Situation einer von einer Agentur für temporäre Arbeit angestellten und verleihten Person erheblich von der Stellung einer fest angestellten Person unterscheidet. Dies rechtfertigt es, die Dauer der temporären Arbeit nicht an die Probezeit eines anschliessenden Arbeitsvertrages anzurechnen. Umgekehrt kann die Nichtanrechnung für den/die Mitarbeiter/-in von Vorteil sein, so wenn er/sie sich noch unsicher ist, ob er/sie die Stelle definitiv antreten will.
 
 
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