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Personalverleih

Unter Personalverleih wird das kostenpflichtige Überlassen einer Arbeitskraft an einen Einsatzbetrieb verstanden.
Der Personalverleih umfasst die Temporärarbeit. Temporärarbeit liegt vor, wenn der Zweck und die Dauer des Arbeitsvertrages zwischen dem Verleihbetrieb (Personalagentur) und der Arbeitskraft auf einen einzelnen Einsatz bei einem Einsatzbetrieb beschränkt ist.

Im Personalverleih werden dem Einsatzbetrieb wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber der Arbeitskraft vom Verleihbetrieb (Personalagentur) abgetreten.
 
 
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