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Mutterschaft (Lohnfortzahlung)

Ab 1. Juli 2005 ersetzt die EO (Erwerbsersatzordnung) berufstätigen Frauen während des Mutterschaftsurlaubs von 14 Wochen nach der Geburt einen Teil des ausfallenden Erwerbseinkommens.
Die Entschädigung bei Mutterschaft ist an eine Berufstätigkeit vor der Geburt gebunden und beträgt 80% des vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 196.-- pro Tag (ab 1.1.2009). Bis zum 31.12.2008 höchstens CHF 172.-- pro Tag. Hier können Sie Ihre Mutterschaftsentschädigung berechnen.

Voraussetzungen: Anspruchsberechtigt sind erwerbstätige Mütter, die während der Schwangerschaft der AHV-Versicherungspflicht unterstanden, in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig waren und im Zeitpunkt der Geburt Arbeitnehmende oder Selbständigerwerbende waren oder gegen einen Barlohn im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld während längstens 14 Wochen ausgerichtet. Der Anspruch entsteht am Tag der Geburt und endet spätestens am 98. Tag nach der Geburt.

Beachten: Nimmt die Mutter vor Ablauf der 14 Wochen die Arbeit teilweise oder ganz wieder auf, erlischt die Mutterschaftsentschädigung vollständig.

Weitere verbindliche Informationen entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt 6.02.
 
 
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