Nach Ablauf eines ununterbrochenen Einsatzes von 540 Arbeitsstunden geniessen Sie eine Ausfalltagsentschädigung für folgende Ereignisse (bitte teilen Sie uns Ihre Absenz im Voraus mit):
Hochzeit (eigene) | 2 Tage |
Hochzeit eigener Kinder | 1 Tag |
Geburt eigener Kinder | 1 Tag |
Tod in der Familie / im Haushalt | 2 Tage |
Tod naher Verwandter | 1 Tag |
Militärische Inspektion | ½ Tag |
Wohnungswechsel (1x pro Jahr) | 1 Tag |
Der Nachweis für das Ereignis, bzw. die Ereignisse ist schriftlich darzulegen (Kopie genügt)
Die Entschädigung wird proportional zum durchschnittlichen Tagesgrundlohn (ohne Überstunden) jener Woche berechnet, in die das belegte Ereignis fällt.
Berechnungsbeispiel: Sie beziehen einen Zügeltag. In der Woche, in die der Umzugstermin fällt, haben Sie während der verbleibenden vier Arbeitstagen 30 Arbeitsstunden geleistet. Ihre Ausfalltagsentschädigung beträgt somit 7.5 Stunden (30 Arbeitsstunden ÷ 4 Arbeitstage). Maximal werden 8 Stunden ausgerichtet.
Die Ausfalltagsentschädigung wird auf Ihrer Lohnabrechnung separat ausgewiesen. |