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Pensionskassenguthaben

Sie werden ab dem 1. Januar welcher der Vollendung des 17. Altersjahres folgt bis zum ordentlichen Rentenalter - unter folgenden Bedingungen - automatisch der Beruflichen Vorsorge (im Beitragsprimat) unterstellt:
  • Der Arbeitseinsatz dauert länger als drei Monate. Falls zwischen verschiedenen Arbeitseinsätzen Pausen von weniger als drei Monaten liegen, werden die Arbeitseinsätze zusammengezählt.
  • Das auf ein Jahr hochgerechnete Einkommen liegt über CHF 21'150 (Stand ab 1.1.2015, vorher CHF 21'060).
Mitarbeitende, die das 25. Altersjahr überschritten haben (Stichtag ist der 1. Januar nach dem 24. Geburtstag!) bilden ein Sparguthaben, welches stetig verzinst wird. Naturgemäss steigt das Sparguthaben mit dem Alter an, in der Regel durch Sparbeiträge und deren Verzinsung, aber auch über allfällige Einmaleinlagen (sofern steuerlich erlaubt).

Pensionskassenguthaben nach dem Einsatzende:
  • Wenn Sie ein unbefristetes oder länger als drei Monate dauerndes Arbeitsverhältnis eingehen und das aufgerechnete Jahresgehalt CHF 21'150 erreicht oder übersteigt:
    Sie geben Sie uns den Namen und die Adresse Ihres neuen Arbeitgebers bekannt sowie die Daten dessen Vorsorgeeinrichtung (Name, Adresse, Bankverbindung).
  • Wenn Sie danach keiner neuen Vorsorgeeinrichtung unterstellt sind:
    Sie geben uns die Daten eines auf Ihren Namen lautenden (bestehenden oder neuen) Freizügigkeitskontos bekannt (Bank, Adresse, IBAN-Nr.). Besteht kein Freizügigkeitskonto oder wollen Sie keines selber eröffnen, so teilen Sie uns dies bitte innert zweier Wochen nach Austritt mit. In diesem Fall werden wir für Sie automatisch ein Freizügigkeitskonto bei der Credit Suisse eröffnen.
In beiden Fällen wird Ihr Guthaben automatisch von unserer Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Ihr Guthaben wird auch nach Ihrem Austritt bis zur Überweisung verzinst. Sie werden Sie von unserer Vorsorgeeinrichtung entsprechend schriftlich benachrichtigt.

Pensionskassenguthaben wiederfinden:
Arbeitnehmende verzeichnen meistens mehrere Arbeitsverhältnisse und Unterbrüche im Erwerbsleben. Für den Fall, dass die Übersicht über die Guthaben der Pensionskasse (zweite Säule) verloren gegangen ist, kann bei der „Zentralstelle 2. Säule“ weitergeholfen werden. Dazu werden folgende Unterlagen (Kopien) benötigt:
  • AHV-Ausweis
  • Lohnausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Versichertenausweis 2. Säule
  • Arbeitsbestätigung
  • Gegebenenfalls Todesfallbescheinigung
Die „Zentralstelle 2. Säule“ benachrichtigt Sie, falls sie auf vergessene oder verlorene Gelder gestossen ist, die Ihnen gehören. - Weitere Informationen und sowie das entsprechende Formular finden sie unter www.zentralstelle.ch.
 
 
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