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Infolge Krankheit

Ab dem dritten Krankheitstag ist Ihr durchschnittliches (effektive Arbeitsleistung x Stundengrundlohn) oder maximal Ihr vertraglich vereinbartes Einkommen (vertragliches Arbeitspensum x Stundengrundlohn) zu 80% versichert. Die Versicherung berechnet Ihren voraussichtlichen Jahreslohn, teilt in durch 365 (Kalendertage) und multipliziert ihn durch die Anzahl krankgeschriebene Kalendertage (gemäss Arztzeugnis). Davon werden 80% als Taggeld ausgerichtet.

Voraussetzung dazu ist ein Original-Arztzeugnis (Kopien werden von der Versicherung nicht akzeptiert), welches Angaben über den Beginn, das Ende und den Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit liefert. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit genügen Angaben über den Beginn und den Grad Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Die Überweisung Ihres Guthaben erfolgt mit dem Lohnlauf, welcher der Versicherungsbestätigung Ihres Guthabens folgt. Je rascher wir im Besitz des Arztzeugnisses sind, desto schneller findet die Überweisung statt.

Die Kosten für die Heilbehandlung der Krankheit melden Sie bitte Ihrer privaten Krankenkasse.
 
 
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